Straßenverkehr

Straßenverkehr - ist das ansteckend?

Ihr habt es sicherlich auch schon bemerkt. Auf Deutschlands Straßen ist man selten alleine unterwegs. Neben dem ruhenden Verkehr gibt es hin und wieder auch andere Verkehrsteilnehmer, die exakt die selbe Verkehrsfläche einnehmen wollen, wie man selbst. Da hilft manchmal nur beten und hoffen, daß man im Zweifelsfall im Recht ist.

Als Radfahrer ist man ungeschützter als der motorisierte Verkehrsteilnehmer. Man hat dennoch teilweise die gleichen, teilweise andere Verkehrspflichten zu übernehmen. gegenseitige Rücksichtnahme ist in jedem Fall Pflicht. Man braucht zwar keine besondere Fahrerlaubnis, kann diese jedoch genauso wie ein Autofahrer verlieren. Hierzu reicht manchmal schon das Ignorieren roter Ampeln, die bekanntlich für alle gelten. Wer betrunken Rad fährt, dem kann der Führerschein entzogen werden. Als Richtwerte aus der Rechtsprechung können gelten: Bei Unfallbeteiligung ist der Führerschein ab 0,3 Promille weg, ohne Unfall ab 1,6 Promille. Außerdem wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung MPU fällig.

Auch hat man die Verkehrszeichen zu beachten. Für Rennradfahrer ist dies nicht immer angenehm. Schließlich gibt es böse blaue Schilder, die einem bedeuten, den Radweg zu benutzen, selbst wenn er dreckig oder schlecht befahrbar ist. Man muß es dennoch tun. Dies gilt auch für Amateure. Ausnahmeweise kann man es dennoch vermeiden, den Radweg zu benutzen, nämlich wenn es absolut unzumutbar (Menschentrauben, Rollsplitt, Scherben und parkende oder haltende Autos) ist, ihn zu befahren, wenn er weniger als 1,5 m Breite aufweist oder wenn man sich in Österreich befindet. Letzteres ist also auf NRW nicht anwendbar.

Was das Licht betrifft, so sollte man es als Rennradfahrer haben, wenn es dunkel wird. Ansonsten braucht man es nicht. Es sei denn, das neue und teure Plastikrad wiegt über 11 kg. Also vorher darüber nachdenken, inwieweit man meint, in den späten Abendstunden nach Hause kommen zu müssen. Besser etwas schneller fahren!

Wir fahren aber meist in der Gruppe. Also gilt zusätzlich folgendes:
Fahren mindestens 16 Radfahrer in einer Gruppe, können sie einen sog. geschlossenen Verband bilden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 StVO, http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_27.php ). Geschlossen ist ein Verband immer dann, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als solcher erkennbar ist (§ 27 Abs. 3 Satz 1 StVO). Bilden sich Lücken im Verband, so gilt er nicht mehr als geschlossen. Also immer schön Löcher stopfen und reintreten.

Zu beachten ist, daß der geschlossene Verband als ein einziger Verkehrsteilnehmer zählt. Fährt das Führungsfahrzeug berechtigterweise (z.B. wenn eine Ampel "grün" zeigt) in die Kreuzung ein, darf der Rest des Verbands folgen, selbst wenn die Ampel mittlerweile auf "rot" umgesprungen ist. Die nachfolgenden Fahrzeuge müssen also nicht ihrerseits Halte- oder Wartepflichten einhalten. Radfahrer dürfen im Verband auch zu zweit nebeneinander fahren. Ob sie auf der Fahrbahn auch dann fahren dürfen, wenn ein Radweg vorhanden ist, vermag ich nicht eindeutig zu sagen. Ich gehe jedoch davon aus, daß es erlaubt ist, die Fahrbahn zu benutzen, da es Verbänden laut Gesetz gestattet ist, zweireihig auf der Fahrbahn zu fahren. Eine Einschränkung wie z.B. "wenn es keinen Radweg gibt" steht dort nicht.

Wird aber der Radweg benutzt, gelten die Radfahrer als Einzelpersonen. Allerdings ist das Fahren im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nötigenfalls muß der Verband in einer Reihe fahren.

Das Fahren als geschlossener Verband ist grundsätzlich nicht als übermäßige Straßenbenutzung anzusehen, so daß eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Der Anführer des Verbandes (bei uns der/die Übungsleiter) hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

Wir treten aus gutem Grund mit einheitlichen Trikots auf. So ist man für andere Verkehrsteilnehmer und die Staatsmacht besser als Verband erkennbar. Auch wird das Fahren durch vermindertes Hupen ("Die sind ja mehr als ich! Besser still sein.") erleichtert und die Kommunikation mit Ordnungshütern entkrampft. Manchmal helfen eben kleine Gesten.

Wir halten uns selbstverständlich an oben beschriebene Verkehrsregeln. Gute Fahrt!